Die gute Nachricht vorweg: Ein Schaden am iPad, der während des Aufenthalts im Rahmen des Unterrichts am UEG geschieht, ist versichert. Das beinhaltet auch den Schuweg. Die schlechte Nachricht: Man muss in Vorleistung treten. Für die Abwicklung des Schadens beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:
- Foto vom Schaden machen.
- Formular für den Kommunalen Schadensausgleich im Sek. I Sekretariat (A18) abholen.
- Schaden reparieren lassen und bei der Rechnung in Vorleistung treten. Je nach Alter des Gerätes sollte ein lokaler Anbieter genutzt werden, um die vollen Kosten erstattet zu bekommen.
- Foto, ausgefülltes Formular und Rechnung im Sekretariat abgeben. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung.
Ein Tipp zur Vermeidung: Versehen sie das Display auf jeden Fall mit einer Schutzfolie. Ebenso sollte das Gerät möglichst ohne Druck in der Tasche liegen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Schaper wenden.